Wir brauchen eine Reform des Völkerrechts:Übrigens fordern auch Dänemark ua dies.-
Kein Volk ist verpflichtet,aus Gründen der Menschenrechte eine Überfremdung von aussen oder innen hinzunehmen.-
Überfremdung von Aussen:
Kein Land muss mehr als 0,5 % seiner Bevölkerung an Flüchtlingen aufnehmen-und
soll sich bemühen,diese so bald wie möglich in Orte nahe der Heimat der Flüchtlinge unterzubringen.-
Sind also in einem Volk 0,5% Flüchtlinge aufgenommen worden,so muss dies Land keine weiteren Flüchtlinge aufnehmen,bis diejenigen,die da sind,wieder weggezogen sind.
(Konkret wären das für Deutschland 400.000 -eine Zahl,die bspw Gabriel als maximale Belastungsgrenze am Beginn des Zustroms nannte.)
Dabei soll die Versorgung gerade so zur Lebenserhaltung ausreichen,um keine Anreize zur Flucht zu setzen.
Überfremdung von Innen:
verändert sich die ethnische Zusammensetzung des Staatsvolkes dadurch,dass eine Gruppe sich
unverhältnismäßig vermehrt,so kann der Staat mit den mildestmöglichen wirksamen Mitteln dies unterbinden. –
Dazu zählen insbesondere finanzielle Mittel.
AfD – positive Vision der Zukunft